Die GLP Rapperswil-Jona verlangt vom Stadtrat, die Klassierung der Gemeindestrassen
nochmals kritisch zu prafen. Nach einem Entscheid des St.Galler Kantonsrates kannten die
vorgeschlagenen Einstufungen den Spielraum far Tempo-30-Regelungen kanftig stark
einschranken. Gleichzeitig stellt die Partei geplante Aufklassierungen von
Quartierstrassen infrage.
Die GLP Rapperswil-Jona hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesamtaberarbeitung des
Gemeindestrassenplans eine Stellungnahme eingereicht. Hintergrund der Forderungen ist ein
Entscheid des St.Galler Kantonsrates in der vergangenen Frahjahrssession: Strassen der 1. Klasse
gelten kanftig ausdracklich als verkehrsorientiert. Dadurch werden die Maglichkeiten far Tempo-30-
Regelungen, Verkehrsberuhigungen und eine siedlungsvertragliche Gestaltung auf diesen Strassen
deutlich erschwert.
Abklassierungen von Strassen 1. Klasse prafen
Die GLP fordert deshalb, Strassen der 1. Klasse im Siedlungsgebiet nochmals kritisch zu aberprafen
und wo sinnvoll in die 2. Klasse abzuklassieren. Konkret beantragt die Partei unter anderem eine
Abklassierung bei der Hombrechtikerstrasse, Bubikerstrasse, Tagernaustrasse, Lenggisserstrasse,
Fluhstrasse und Schachenstrasse sowie beim Strassenzug Alte Jonastrasse-Kreuzstrasse-Kniestrasse.
«Die Strassenklassierung darf die Entwicklung unserer Stadt nicht unnatig einschranken», sagt
Michael Raegg, Prasident der GLP Rapperswil-Jona. «Gerade in Wohnquartieren massen auch
kanftig flexible Lasungen far mehr Sicherheit und Lebensqualitat maglich bleiben.»