Thema 1: Lärmsanierung Strassen
In der Schweiz geht die grösste Lärmbelastung für die Bevölkerung von den Strassen aus. Die Kantone und Gemeinden hatten eine Frist bis am 31. März 2018, die Sanierung der Strassen zur Eindämmung der Lärmbelastung umzusetzen. In Rapperswil-Jona werden bei vielen Liegenschaften auch entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte nach wie vor überschritten, wie ein Blick auf den Strassenlärmbelastungstataster zeigt (siehe Beilage). Zuständig für die Sanierung ist der Eigentümer der Strasse, also bei Kantonsstrassen der Kanton, bei Gemeindestrassen die Gemeinde. Beiträge des Bundes für Lärmsanierungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2022.
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
− Welche Massnahmen werden für die Lärmsanierung der betreffenden Gemeindestrassen in Rapperswil-Jona getroffen und wie werden sie umgesetzt?
− Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung auf den kantonalen und kommunalen Strassen aus?
− Wurden bisher Bundesbeiträge bezogen?
Antwort des Stadtrates:
Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat 2018 lärmrelevante Strassendaten auf Kantons- und Gemeindestrassen erhoben, mit dem Ziel auf dieser Datenbasis Berechnungen hinsichtlich der Lärmbelastung durchzuführen und dies im Rahmen eines digitalen Lärmbelastungskatasters (LBK) dem Bund zur Verfügung zu stellen. Die lärmrelevanten Strassen in der Stadt sind im Strassenlärmbelastungskataster des Kantons St. Gallen im geoportal aufgeschaltet / ersichtlich. Bei Strassensanierungsprojekten in der Stadt wird der LBK berücksichtigt und lärmreduzierende Massnahmen entlang von immissionsreichen Strassenabschnitten umgesetzt. Dies gilt auch für das Erteilen von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten. Die Umsetzung auf den kommunalen Strassen erfolgt aufgrund des Erhaltungsmanagements unter Berücksichtigung des LBK. Die Stadt zieht aus betriebswirtschaftlichen Gründen keine Strassenprojekte vor, deren Oberbau sich noch in einem guten bis sehr guten Zustand befinden. Die Stadt hat bis dato noch keine Bundesgelder bezogen.
Thema 2: Betreuungsplätze für Kinder
Für Familien mit berufstätigen Vätern und/oder Müttern gibt es in Rapperswil-Jona mehrere private und städtische Betreuungsangebote (Kitas/Tagesmütter). Private Erfahrungen und auch Rückmeldungen von Familien zeigen, dass es nicht einfach ist, in unserer Stadt einen Kitaplatz zu erhalten. Die Wartelisten der Kitas in Rapperswil-Jona seien voll und auf einen Platz muss man manchmal bis zu einem Jahr warten, so die subjektive Wahrnehmung. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie scheint unter diesen Bedingungen, besonders für berufstätige Frauen, sehr erschwert. Um eine objektivere Sichtweise zu erhalten, wurde Mitte März eine Stichprobe erhoben. Auf Anfrage bei vier Kitas, Spatzennest, Kinderhort RJ, Kita Pippolini und Kinderkripe Fugu, sind aktuell alle verfügbaren Plätze belegt. Die Wartezeit variiert von 3-4 Monaten bis zu über 1 Jahr.
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
− Gibt es eine aktuelle Erhebung der Stadt zum Belegungsgrad der Kitas in Rapperswil-Jona?
− Stehen den Familien in unserer Stadt ausreichend Kitaplätze zur Verfügung?
− Was unternimmt die Stadt aktuell, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Bezug auf die Betreuungsangebote für Kinder (Kitas) zu gewährleisten?
− Was plant die Stadt zukünftig, um qualitativ hochwertige und auch ausreichend Betreuungsangebote für Kinder zu gewährleisten?
Antwort des Stadtrates:
Der Fachbereich «Kind und Familie» führt jährlich ein Bedarfsmonitoring für den familienergänzenden Betreuungsbedarf durch. Ebenfalls wird der Belegungsgrad jährlich anhand der Jahresberichte der Kindertagesstätten erhoben. Im Jahr 2020 lag die Auslastung zwischen 83 und 93 %. Gemäss dem Bedarfsmonitoring und in Anlehnung an das nationale Forschungsprogramm "Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel" (NFP 52-Studie) läge die Nachfrage, bei angemessener Tarifstruktur, zwischen 34 % und 45 %. Gehen wir davon aus, dass sich zwei Kinder einen Platz teilen, so wären das zwischen 201 und 266 Plätze für 592 Kinder. Es fehlten im Jahr 2021 also noch etwa 30 Plätze für 60 Kinder (bei einer Nachfrage von 45 %).
Absichtserklärung Kita Schachen
Im Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2020 nahm der Stadtrat vom geplanten Kitaprojekt im Bauprojekt Zentrum Schachen (Bauprojekt der Ortsgemeinde) Kenntnis. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung verpflichtete er sich, die geplanten 24 Kitaplätze in die Bedarfsplanung aufzunehmen und diese finanziell zu unterstützen.
Kita Pippolini
Seit Januar 2022 werden die 23 Plätze der Kita Pippolini durch Sockel- und Individualbeiträge subventioniert (jährlich ca. Fr. 340'000.-).
Angebotserweiterung ab 1. Januar 2023
Der Fachbereich Kind und Familie ist mit den Kitas in regem Austausch und klärt Möglichkeiten für weitere Plätze ab. So wird der Kinderhort Rapperswil-Jona bei der Stadt einen Subventionsantrag für elf zusätzliche Betreuungsplätze ab 1. Januar 2023 beantragen. Die Kita Fugu wird ebenfalls einen Antrag für zwölf weitere Betreuungsplätze ab 2023 stellen.
Qualität
Es werden nur Kitas finanziert, die eine Bewilligung vom Kanton erhalten haben. Die Bewilligungskriterien werden jährlich durch eine Fachperson des Kantons überprüft. Die Stadt erhält eine Kopie der Bewilligung zur Kenntnisnahme und tauscht sich mit der kantonalen Fachstelle aus. Jährlich organisiert der Fachbereich Kind und Familie mehrere Netzwerksitzungen für Anbieter von familienergänzenden Betreuungseinrichtungen und Fachstellen.
Quantität
Die Stadt führt weiterhin ein Bedarfsmonitoring und wird basierend darauf weitere Massnahmen planen.
Ab 2023 stehen mit dem Ausbau des Kinderhorts Rapperswil-Jona und der Kita Fugu voraussichtlich zusätzliche 23 Plätze zur Verfügung. Kita Zentrum Schachen: Mit der neuen Kita Child Care Corner im Zentrum Schachen
werden nochmals 24 Plätze geschaffen.
Thema 3: Stand Ortsplanrevision
Bis 2027 führt Rapperswil-Jona die Revision Ihrer Ortsplanung mit Überarbeitung der Bauordnung und des Zonenplanes durch. Am 13. Februar 2020 hat die Stadt am Stadtforum darüber informiert. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen. Die glp stellt sich die Frage, wie weit das Projekt fortgeschritten ist und wann die Bevölkerung in den Prozess einbezogen wird.
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
− Wie ist der aktuelle Stand der Ortsplanrevision?
− Welche Themen werden in der Ortsplanrevision bearbeitet bzw. welche Teilprojekte sind vorgesehen?
− Wie sieht der konkrete Zeitplan aus und welche Meilensteine sind vorgesehen?
− Wie und wann wird die Bevölkerung informiert?
Antwort des Stadtrates:
Zurzeit läuft die letzte Phase bzgl. Aufgleisung des Kommunikations- und Partizipationsprozesses. Ende April 2022 erfolgte eine Medienorientierung mit folgenden Themen:
− Aufzeigen des Gesamtprozesses Ortsplanungsrevision (OPR)/Masterplan;
− Entwurf des Gesamtverkehrskonzept (GVK) und Abstimmung Siedlung/Verkehr;
− Information/Mobilisierung Mitwirkung.
Aktueller Stand der Ortsplanrevision:
− Alle notwenigen Planerausschreibungen wurden durchgeführt und die entsprechen den Aufträge erteilt (interne Projektleitung, Gesamtplanerteam, Kommunikation und Partizipation, Testplanung zum Stadtentwicklungskonzept (STEK), Gesamtverkehrskonzept (GVK), Überarbeitung der Naturschutzverordnung und Gewässerraumfestlegungen;
− Kommunikation und Partizipation in der Endphase (vgl. oben);
− Kick-off zur Testplanung STEK;
− Entwurf GVK liegt vor;
− Überarbeitung der Naturschutzverordnung in Arbeit;
− Gewässerraumfestlegungen in Arbeit.
Themen der Ortsplanrevision
Arbeitspacket 1: Grobstrategie
Konsolidierter Masterplan/Testplanung
- Erarbeitung einer Testplanung zur Stadtentwicklung (ggf. nachgelagert Erarbeitung Stadtentwicklungskonzept) als Basis für die Überarbeitung, Aktualisierung und Vertiefung der bestehenden Masterpläne und die Zusammenführung von Masterplänen und Ergebnisse Testplanung (ggf. Stadtentwicklungskonzept) mit weiteren Planungen.
Arbeitspacket 2: Detailstrategie und Nutzungsplanung
Detailstrategie:
− Quartierkonzepte in Form von Teilrichtplänen;
− Kommunale Richtplanung (Infrastruktur, Landschaft, Verkehr, Siedlung).
Nutzungsplanung:
− Überarbeitung Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement);
− Gemeindestrassenplan;
− Überprüfung/Anpassung kommunale Schutzverordnunung
Zeitplan/Meilensteine:
− Testplanung bis Ende 2022/Frühjahr 2023;
− Entwurf Masterplan parallel zur Testplanung, anschliessend ab Frühjahr 2023 Erarbeitung konsolidierter Masterplan und Quartierkonzepte;
− während der Testplanung/Masterplan erfolgt eine Mitwirkung mit der Bevölkerung und einer (noch zu bildenden) Kommission