Donnerstag, 6. Mai 2021

Mehr Platz für Gewässer in Rapperswil-Jona

Im Rahmen von zwei laufenden Mitwirkungsverfahren in der Stadt Rapperswil-Jona fordert die Grünliberale Partei mehr Platz für Bäche und Flüsse.

2011 hat der Bund das revidierte Gewässerschutzgesetz und die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft gesetzt. Er verpflichtet darin die Kantone entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauung zu schützen. Einerseits soll damit der nötige Spielraum erhalten bleiben für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen, für die Erholung der Bevölkerung sowie für die Nutzung des Gewässers. Andererseits bildet der Gewässerraum eine Pufferzone zum Schutz der angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser und zum Schutz des Wassers vor Verunreinigungen.

In Rapperswil-Jona wurde bis jetzt erst bei einem Abschnitt des Wagnerbachs der Gewässerraum rechtsgültig festgelegt. Mit den Sondernutzungsplänen «Spinnerei Jona» und «Wagnerbach» liegen zurzeit zwei Vorlagen zur Mitwirkung auf, welche den Gewässerraum tangieren. Aus Sicht der Grünliberalen wurde in beiden Vorlagen dem Natur- bzw. Gewässerschutz nicht genügend Rechnung getragen.

 

Spinnerei Jona – der vorgelegte Gewässerraum ist nicht rechtsgültig

An der Jona wurde der Gewässerraum bisher nicht festgelegt. Genau davon geht aber der «Sondernutzungsplan Spinnerei Jona» aus. Der Sondernutzungsplan bezieht sich auf den «Baulinienplan Jona – Gewässerabstand (12.12.2012)», welcher die Gewässerabstandslinien rechtkräftig bestimmt, nicht aber den Gewässerraum. Die GLP fordert den Stadtrat deshalb auf zuerst den Gewässerraum rechtsgültig festzulegen.

Im vorliegenden Projekt wurde der Gewässerraum stark reduziert. Zwar sieht die Gewässerschutzverordnung vor, dass in dicht überbauten Gebieten eine Reduktion des Gewässerraums möglich ist, sofern die Anliegen des Gewässerschutzes im verbleibenden Gewässerraum erfüllt sind. Dabei sind die Bedürfnisse der Siedlungs- und Landschaftsentwicklung, der Erholungs- und Grünraumfunktion sowie des Ortsbild- und Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Genau diese Interessenabwägung fehlt aber in den Planungsunterlagen. Zudem ist nicht nachvollziehbar weshalb auf der linken Uferseite nicht mindestens eine Gewässerraumbreite von 10 m festgelegt wurde, wie dies auf der gegenüberliegenden Uferseite der Fall ist.

Die Umgestaltung des Areals bei der Spinnerei Jona bietet dem Stadtrat die einmalige Chance per Sondernutzungsplan der Jona wieder mehr Raum zu geben sowie eine naturnahe Gestaltung und extensive Nutzung des Gewässerraums vorzuschreiben. Eine Unterschreitung der Gewässerraumbreite auf der linken Uferseite von 10 Meter ist nicht akzeptabel.

 

Wiederbelebung der Jona

Am kommenden Sonntag stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Vorprojektkredit zur Renaturierung der Jona ab. Es ist der Start zu einem Generationenprojekt und eine grosse Chance, die Jona aus ihrem zuschnürenden Korsett zu befreien und die Natur zurück in die Stadt zu holen. Von einer renaturierten Jona profitieren nicht nur Fische und Vögel, sondern auch die Menschen. Der Zugang zu einem schönen und naturnahen Fliessgewässer im Stadtzentrum ist ein unschätzbares Juwel. Der GLP ist es darum wichtig, die Zugänglichkeit zur Jona zu erhöhen. Beispiele wie auf engstem Raum Gewässer aufgewertet werden können, sind die Wiese in der Stadt Basel oder die Cassarate in Lugano. Gerade, weil die Platzverhältnisse eng sind, muss der Stadtrat jede Chance nutzen, um der Jona wieder mehr Raum zu geben. Die GLP erwartet, dass in Sondernutzungsplänen entlang der Jona, dem Gewässerschutz höchste Priorität zugemessen wird.

 

Vergrösserung des Gewässerraums beim Wagnerbach

Im Gegensatz zur Jona liegt der betroffene Abschnitt des Wagnerbachs in peripherer Lage am Siedlungsrand. Das im Planungsbericht «Sondernutzungsplan Wagnerbach» aufgeführte Fazit zum «dicht überbauten Gebiet» ist für die GLP nicht nachvollziehbar. Im aufgelegten Projekt orientiert sich der Gewässerraum am gesetzlich geforderten minimalen Gewässerraum von 20 Meter. Die erforderliche Gewässerraumbreite kann jedoch aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes erhöht werden. Im vorliegenden Planungsbericht wird der Raumbedarf des Gewässers aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes gar nicht erst ermittelt, obwohl der Wagnerbach eine wichtige Bedeutung als Vernetzungskorridor hat. Ober- und unterhalb des Abschnitts liegen die nationalen Flachmoore Joner Allmeind, Erlenriet und Färberriet und weitere naturnahe Flächen. Der zentralen Vernetzungsfunktion trägt auch die kantonale Revitalisierungsplanung Rechnung, indem sie grosse Abschnitte dieses Gewässers als hochprioritär bezeichnet.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung ist somit im vorliegenden Fall eine Ausscheidung des Gewässerraums von 35 Meter erforderlich. Erst mit einem ausreichend gross dimensionierten Gewässerraum können die natürlichen Funktionen des Gewässers langfristig bewahrt und die Durchgängigkeit für die aquatische Fauna (z.B. Seeforelle) sowie Tierarten der angrenzenden Landlebensräume (z.B. Hermelin) sichergestellt werden. Eine gestufte Ufervegetation mit Gehölzen bietet unterschiedliche Lebensräume und wertet das Landschaftsbild ästhetisch auf.