Die drei Parteien setzen damit die zentralen Forderungen der Klimaproteste auf lokaler Ebene um. Die Einführung eines Klimaschutzartikels in die städtische Verfassung legt den Grundstein für eine ambitionierte Klimapolitik in Rapperswil-Jona. «Wenn wir die bedrohlichen Folgen des Klimawandels noch abwenden wollen, muss die Menschheit heute handeln. Die Stadt Rapperswil-Jona kann ihren Beitrag dazu leisten», begründet GLP-Präsident Andreas Bisig.
Der Vorstoss fordert, dass die Stadt bis spätestens 2040 Netto-Null-Treibhausgase erreichen soll. Dies bedeutet, dass in gut zwanzig Jahren unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden dürfen. «Wenn wir den globalen Temperaturanstieg auf 1.5°C beschränken möchten, müssen wir im Grossen und Kleinen zusammenarbeiten.» Die Stadt Rapperswil-Jona kann insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Beschaffung, Mobilität, Energieversorgung und Bau zur Senkung der Emissionen beitragen. GLP, SP und UGS wollen aber auch dass die Stadt die Wirtschaft und die Bevölkerung einbezieht.
Andere Schweizer Städte haben bereits ähnlich Vorgaben zum Energieverbrauch in ihre Gemeindeordnungen aufgenommen. Beispielsweise hat die Stadt St.Gallen sich verpflichtet die Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern. Zürich hat bereits seit zehn die 2000-Watt-Gesellschaft als Zielwert in ihrer Gemeindeordnung verankert.
Antrag Bürgerversammlung
Gestützt auf Art 45 Abs. 3 des St.Galler Gemeindegesetzes stellen GLP, SP und UGS den Antrag, den Stadtrat zu beauftragen der Bürgerschaft einen Beschlussentwurf vorzulegen, um den Klimaschutz in der Gemeindeordnung zu verankern. Der Beschlussentwurf soll mindestens folgende Punkte enthalten:
Klimaschutz
1) Die Stadt bekennt sich zu den Pariser Klimazielen, um die globale Erwärmung auf die angestrebten 1.5°C zu beschränken, und verfolgt im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Ziel, bis spätesten ins Jahr 2040 eine Reduktion des Treibhausgasausstosses auf netto Null zu erreichen.
2) Die Stadt ergreift emissionssenkende Massnahmen insbesondere in Verwaltung, Beschaffung, Mobilität, Energieversorgung und Bau. Sie erstattet über die Wirksamkeit der Massnahmen Bericht.
3) Die Stadt setzt sich dabei bei Kanton und Bund für die notwendigen Rahmenbedingungen ein und bezieht die Wirtschaft und die Bevölkerung aktiv mit ein.