Dienstag, 24. Mai 2022

Grünfelspark nicht durch Rollerpark gefährden

Die GLP Rapperswil-Jona fordert mehr Ausgewogenheit zwischen Nutzung und Ökologie im Grünfelspark. Über den Rollerpark möchte die Partei separat abstimmen lassen.

Die Grünliberalen unterstützen die Erstellung eines Parks auf der Grünfelswiese. Es braucht Frei- und Grünraum in Rapperswil-Jona, der von den Leuten aktiv genutzt werden kann. Der Zugang zur Stadtnatur ist eine Bereicherung für die Bevölkerung. Der neue Park schafft einen attraktiven öffentlichen Raum, um zu spielen, zu entdecken und sich zu erholen. Die GLP erwartet vom Stadtrat bei der konkreten Umsetzung, die Interessen der Biodiversität noch stärker zu berücksichtigen. Bestehende Bäume sollen erhalten werden, vielfältige Wiesen sollen gedeihen können und Kleinstrukturen bieten Eidechsen oder Vögeln Unterschlupf.

 

Separate Abstimmung zum Rollerpark

Kritischer sieht die Partei die Integration eines Rollerparks in den Grünfelspark. Das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro hatte nie einen Rollerpark vorgesehen. Dieser wurde von der Stadt nachträglich zum Projekt hinzugefügt und blieb ein Fremdkörper. Die GLP wird an der Bürgerversammlung einen Antrag auf separate Abstimmung zum Rollerpark 1 stellen. «Wir möchten verhindern, dass Aufgrund des Rollerparks das Gesamtprojekt scheitert», erklärt Parteipräsident Andreas Bisig. Die GLP selbst ist weder für noch gegen den Rollerpark. Sie hat Stimmfreigabe beschlossen. «Nicht nur innerhalb unserer Partei wird der Rollerpark kontrovers diskutiert», ist Bisig überzeugt, «darum ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich separat zu den Vorlagen äussern können»

 

Ja zur Rechnung und zur Sanierung der Holzwiesstrasse

Die anderen beiden Vorlagen empfiehlt die GLP zur Annahme. Die Sanierung der Holzwiesstrasse inkl. Neubau der Lattenbachbrücke ist notwendig zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Erschliessung künftiger Wohnbauten. Durch die neue Brücke erhält der Lattenbach mehr Platz. Der Finanzhaushalt der Stadt ist besser durch die Corona-Pandemie gekommen als gedacht. Dies zeigt sich nun in einem deutlichen Ertragsüberschuss von 13.5 Millionen Franken

 

Siehe Art. 38 Abs. 4 St.Galler Gemeindegesetz