Dieser Grundsatz ist auch im Behindertengleichstellungsgesetz verankert, welches nach Art. 22 einen behindertengerechten ÖV einfordert: «Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein». Diese zwanzigjährige Frist läuft 2023 aus.
Am Bahnhof Rapperswil ist das Umsteigen vom Bus auf den Zug oder umgekehrt je nach Witterung problematisch. Es gibt einen Abgang bei der Post auf der Nordseite und einen Abgang bei der HSR auf der Südseite. Personen, die Schwierigkeiten haben beim Treppensteigen oder auf ein Hilfsmittel angewiesen sind, welches das Treppensteigen verunmöglicht, sind diese zwei Abgänge die einzige Möglichkeit, um zu den Perrons zu gelangen oder den Bahnhof zu passieren. Bei Schneefall können diese Abgänge sehr rutschig sein und werden so zu einer Sturzgefahr. Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können den Bahnhof Rapperswil nur sehr schwer benützen, da der Bahnhof über keine Lifte verfügt.
Die Grünliberale Partei möchte deshalb vom Stadtrat wissen:
- Wie schätzt der Stadtrat die Barrierefreiheit des Bahnhofs Rapperswil ein?
- Wie gedenkt der Stadtrat die Zugänglichkeit des Bahnhofs Rapperswil für beeinträchtigte Personen zu erhöhen?
- Ist es möglich, die beiden Abgänge (Rampen) so bald wie möglich zu überdachen, um die Rutschgefahr einzudämmen?
- Ist es möglich Lifte auf der Nord- und Südseite sowie zu den Bahngleisen zu installieren?