Thema 1: Verwendung des zusätzlichen Budgets für Biodiversität (Naturschutz und Werkdienst).
In der vergangenen Bürgerversammlung vom 2. Dezember 2021 wurde unter anderem das Budget für den Naturschutz sowie des Werkdienstes erhöht. Gemäss den Anträgen von Seiten der GLP Linth & Rapperswil-Jona sollte das zusätzliche Budget einerseits für Naturschutzarbeiten und eine Mandatserhöhung des Naturschutzbeauftragten verwendet werden. Andererseits sollte es für eine Verbesserung des Unterhalts auf stadteigenen Parzellen mit entsprechenden Aufwertungsprojekten verwendet werden (zum Beispiel Aufwertung ökologisch wertvoller Wiesen in der Stadt oder Baumpflanzungen mit Fachspezialisten (Baumkonzept, 2020 und Spiel- und Pausenplatzkonzept, 2018).
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
– Wie ist der aktuelle Stand betreffend der geplanten Verwendung dieser zusätzlichen Gelder?
Thema 2: Solaranlagen auf Dächer in der Altstadt Gemäss Altstadtschutz-Verordnung Rapperswil-Jona (Art.11 Abs.5) sind auf dem Gebiet der Altstadt
Sonnenkollektoren nicht zulässig. Unklar ist dabei, ob damit nur thermische Sonnenkollektoren gemeint sind oder ob auch Photovoltaikanlagen nicht zulässig sind. In den folgenden Fragestellungen gehen wir davon aus, dass sowohl Sonnenkollektoren wie auch Photovoltaik-Module von der Einschränkung betroffen sind.
Dass in der Altstadt aufgrund des Ortsbildes strengere Regeln gelten ist nachvollziehbar und auch gerechtfertigt. Allerdings stellt ein grundsätzliches Verbot von Solaranlagen auf den Dächern der Altstadt eine unzeitgemässe Einschränkung dar und widerspricht den Energiezielen der Stadt. Ohnehin sind die Eigentümer von Liegenschaften in der Altstadt eingeschränkt, die Energieerzeugung auf erneuerbare Energien umzustellen, wie es das neue Energiegesetz vorsieht. Beispielsweise wenn für Erdsonden keine Fläche auf der Parzelle vorhanden ist und Luft- Wärmepumpen aufgrund der Lärmemissionen nicht in Frage kommen.
Gemäss dem bisherigen Baureglement Rapperswil-Jona (Art.22 Abs.3) sind Sonnenkollektoren nicht nur in der Altstadt bewilligungspflichtig. Dies ist ein Widerspruch zum revidierten kantonalen Baugesetz (2016) wonach Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie keine Bewilligung benötigen (kant. Baugesetz 2016, Art.136 Abs. 2i). Die Revision des kommunalen Baugesetz muss diese Anpassung berücksichtigen und Photovoltaikanlagen sollten damit zukünftig auf dem ganzen Stadtgebiet von einer Bewilligungspflicht befreit sein.
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
– Sind aktuell Ausnahmebewilligungen für Solaranlagen in der Altstadt möglich?
– Wie beurteilt die Denkmalpflege die Erstellung von Solaranlagen in der Altstadt?
– Wird mit der Revision der Bauordnung die Einschränkung für den Bau von Solaranlagen in der Altstadt aufgehoben?
– Entfällt mit der Revision der Bauordnung die Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf dem ganzen Stadtgebiet?
Thema 3: Förderung von privaten Solaranlagen
Nebst Einschränkungen bei der Bewilligung sollte die Stadt Rapperswil-Jona als Energiestadt Photovoltaikanlagen aktiv fördern. Aktuell befindet sich hier der Anteil von Photovoltaikanlagen unter dem schweizerischen Durchschnitt. Um die Energieziele des Bundes zu erreichen, müssten etwa dreimal so viele Anlagen erstellt werden wie aktuell. Für die Finanzierung von privaten Photovoltaikanlagen werden aus dem Netzzuschlagsfond mittels Einmalvergütung ca. 30% der Investitionssumme subventioniert. Die Rücklieferungsvergütung durch das EWJR liegt wesentlich tiefer als der Strompreis. Dadurch bestehen für private Eigentümer zu wenig Anreize in eine Photovoltaikanlage zu investieren und wenn, dann nur für den Eigenbedarf. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt die Erstellung von privaten Photovoltaikanlagen aktiv fördern würden, um den Anteil Solarenergie für die ganze Stadt markant zu erhöhen. Hauseigentümer könnten dabei unterstützt werden, grössere Flächen als für den Eigenbedarf zu erstellen und Solarstrom ins Netz zu speisen.
Die GLP Rapperswil-Jona stellt folgende Fragen an den Stadtrat:
– Welche Möglichkeiten kann die Stadt für die Förderung von privaten Photovoltaikanlagen bieten?
– Die Stadt ist grösste Einzelaktionärin des EWJR. Welchen Einfluss kann die Stadt auf die Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch das EWJR ausüben?
– Kann die Stadt beim EWJR bewirken, dass die Rücklieferungsvergütung erhöht wird?