Das Öffentlichkeitsgesetz besagt, dass öffentliche Organe über ihre Tätigkeit informieren und stellen sicher, dass alle Personen Zugang zur Information haben.
Viele Kantone und Gemeinden sind in den letzten Jahren zum Öffentlichkeitsprinzip übergegangen. Beispielsweise die Stadt Zug publiziert deshalb seit Anfang 2024 ihre Stadtratsbeschlüsse auf ihrer Website. Weitere Beispiele mit Publikation auf diese Weise sind unter anderen die Stadt Zürich, Wetzikon, Frauenfeld, Uster und Winterthur.
Auch in Rapperswil-Jona wäre es wünschenswert und von Interesse, wenn die Protokolle der Stadtratssitzungen und dessen Beschlüsse auf der Website der Stadt zugänglich wären.
- Frage: Wie stellt sich aktuell der Stadtrat zu diesem Thema?
- Frage: Werden die Stadtratsbeschlüsse im zukünftigen Modus des Stadtrats publiziert?